BGH: Entscheidung zur Preisangabenverordnung

Etliche Online-Shop-Betreiber waren von der aktuellen seit 2003 inkraft getretenen Preisangabenverordnung überrascht, die nach Auslegung eines bekannten deutschen Elektronik-Artiklers angeblich fordere, dass die Versandkosten und ein Hinweis auf die enthaltene Mehrwertsteuer sich unmittelbar bei der Preisangabe befinden müssen. Früher war es usus, die Versandkosten auf der Seite Bestellhinweise anzugeben und davon auszugehen, dass der Kunde weiß, dass es sich um Endkundenpreise handelt.

Nun hat der Bundesgerichtshof eine Entscheidung zum Thema getroffen, in der klargestellt wird, wie sich ein Shop-Betreiber bezüglich der Preisangabenverordnung zu verhalten hat. Damit hat der BGH einem vorinstanzlichen Urteil des OLG Hamburg widersprochen, das dies bestätigte.

Ich zitiere aus dem aktuellen Rechts-Newsletter von RA Dr. Martin Bahr:

Der Bundesgerichtshof hat zwar bestätigt, dass der beanstandete Internetauftritt des beklagten Versandhändlers den gesetzlichen Anforderungen nicht entsprach. Er hat jedoch der Auffassung der Vorinstanzen widersprochen, die Preisangabenverordnung nötige dazu, die zusätzlichen Hinweise auf die Umsatzsteuer und die Liefer- und Versandkosten auf derselben Internetseite zu geben, auf der die Ware angeboten und der Preis genannt werde. Dem Internetnutzer sei bekannt, dass im Versandhandel neben dem Endpreis üblicherweise Liefer- und Versandkosten anfielen.

Er gehe auch als selbstverständlich davon aus, dass die angegebenen Preise die Umsatzsteuer enthielten. Es genüge daher, wenn die fraglichen Informationen alsbald sowie leicht erkennbar und gut wahrnehmbar auf einer gesonderten Seite gegeben würden, die der Internetnutzer bei näherer Befassung mit dem Angebot noch vor Einleitung des Bestellvorgangs aufrufen müsse.

(Hervorhebungen durch Fettdruck von mir)

Das wird einige Shop-Betreiber etwas beruhigen.

Gabriel arbeitet seit 2003 als selbständiger Webentwickler und Berater für Marketing und Suchmaschinenoptimierung. Er ist am einfachsten per E-Mail unter gabriel [ät] suralin.de zu erreichen. Außerdem freut er sich über Kontaktanfragen auf Twitter und Facebook.

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