Linkverkauf-Anfragen per E-Mail (Kooperations-Anfragen)

Des öfteren kommen bei mir oder meinen Kunden E-Mails mit Anfragen zum Verkauf von Links an (meist getarnt als „Kooperations-Anfragen“). Ob es Sinn macht, darauf einzugehen und was beim Linkverkauf für Probleme bestehen, beschreibt dieser Beitrag.

Wer ein oder mehrere erfolgreiche Websites betreibt, kennt das: fast täglich trudeln per E-Mail Anfragen zum Linkverkauf ein. Diese sehen zum Beispiel wie folgt aus:

Betreff: Anfrage Kooperation

Sehr geehrte Frau Musterfrau,
wir unterstützen aktuell das Portal XXXXX bei der Suche nach Webseiten mit hochwertigen Inhalten im THEMAbereich und thematisch verwandten Bereichen. Aufgrund GRUND-1 und GRUND-2 stellt XXXXX eine sehr gute Ergänzung zum Inhalt Ihrer Seite www.example.com dar und bietet Ihren Nutzern einen informativen Mehrwert. Gern würden wir ein Logo oder einen Textlink auf einer Unterseite Ihrer Website zur entsprechenden lokalen Unterseite von www.example.com platzieren.

Da wir besonders an langfristigen Partnerschaften interessiert sind, bevorzugen wir eine zeitlich unbegrenzte Platzierung zu einer Einmalzahlung. Sollte dies nicht für Sie in Frage kommen, senden Sie mir bei Interesse bitte Ihre Preisvorstellungen für eine zunächst sechsmonatige Platzierung zu.

Für weitere Fragen stehe ich Ihnen selbstverständlich jederzeit zur Verfügung.

Viele Grüße,
XXXXXX

Das ist durchaus verständlich und hört sich gar nicht so schlecht an: klar, ein Link auf eine passende Seite, die den eigenen Besuchern weiterhilft, könnte durchaus Sinn machen – und die Worte „Einmalzahlung“ und „Preisvorstellung für sechsmonatige Platzierung“ regen die Phantasie des Seitenbetreibers an.

Doch macht es Sinn, auf derartige Angebote einzugehen? Gibt es einen Haken bei der Sache? Kann die Platzierung bezahler Link meiner Seite schaden?

Was sagt Google zum Thema „Linkverkauf“?

Google mag Linkverkauf erfahrungsgemäß nicht sonderlich. Der Google-Mitarbeiter Matt Cutts (Chef des Spam-Bekämpfungs-Teams), hat sich in einem Video zum Thema geäußert (deutsche Erläuterung nach dem Video):

Er erläutert also sinngemäß: Google hat keine Probleme mit dem Verkauf von Links, solange diese als „nofollow“ gekennzeichnet sind. Das bedeutet, dass die Links mit einem zusätzlichen Attribut im Quelltext versehen sind, das dazu führt, dass diese:

  1. keinen Pagerank weitergeben (was früher ein sehr wichtiges Ranking-Kriterium für eine Seite war)
  2. deutlich für Google erkennbar sind

Das sieht dann z.B. so aus:

<a href=“http://www.example.com“ rel=“nofollow“>Linktext</a>

Dadurch kann Google diese Links aus den Ranking-Berechnungen herauslassen (oder zumindest gesondert behandeln) und das Grundkonzept von Google (die am besten / meisten verlinkte Seite zu einem Thema steht oben) funktioniert weiterhin (mittlerweile mit über 200 Ranking-Faktoren deutlich komplizierter).

Was passiert mit Seiten, die Links verkaufen?

Dass sich etliche Seitenbetreiber nicht an diese „Regel“ halten (wohlgemerkt keine gesetzliche sondern nur Suchmaschinen-konforme) gefällt Google überhaupt nicht und so hat sich Matt Cutts per Twitter zu Wort gemeldet:

In fact, we took action on several thousand linksellers in a paid-link-that-passes-PageRank network earlier today.

Google hat also Aktionen gegenüber mehreren tausend Linkverkäufern (also den Seiten, die auf derlei Anfragen eingegenen sind) unternommen. Das war Mitte Mai 2013 und Ende Mai 2013 folgte dann das Penguin 2.0 Update, das gezielt die Verstöße gegen die Google-Richtlinien aufs Korn nimmt, wie z.B. Sistrix berichtet:

Google geht auch mit dem Penguin Update 2.0 explizit gegen Verstöße gegen die Webmaster-Richtlinien vor und versetzt entsprechende Domains in den Suchergebnisseiten (teils deutlich) nach hinten.

Laut Google Webmaster Richtlinien (an die sich kein Seitenbetreiber halten muss, die aber für alle gelten sollten, die im Google Index gelistet werden wollen) ist der Verkauf von Links ohne Kennzeichnung nicht erwünscht. Dazu bezieht Google seit Jahren eindeutig Stellung:

F: Ist das Kaufen oder Verkaufen von Links, die PageRank weitergeben, ein Verstoß gegen Googles Richtlinien für Webmaster? Warum?
A: Ja, es ist ein Verstoß gegen die Richtlinien

Linkverkauf sollte also nur betrieben werden, wenn die Links mit „nofollow“ gekennzeichnet sind (oder die Suchmaschinen-Platzierung nicht wichtig ist).

Ok – ich kennzeichne die Links, muss ich nochetwas beachten?

Wer Links verkaufen möchte, sollte beachten, dass diese bezahlten Links in Deutschland als Werbung oder Anzeige deklariert werden sollten, um dem Gebot der Trennung von redaktionellen und werblichen Inhalten nachzukommen.

Das stellt der auf Internetrecht spezialisierte Berliner Anwalt Thomas Schwenke mit dem „Basiswissen Journalismus: Presserecht für Journalisten und Blogger“ im Upload-Magazin unmissverständlich klar:

Aber vor allem kleine Anzeigen oder Hyperlinks zu Shopangeboten, wie Amazon, müssen als Werbung gekennzeichnet werden. Die Faustformel lautet: Wer für das Setzen eines Links in irgendeiner Art und Weise entlohnt wird, muss den Link als Werbung kennzeichnen.

Weitere Informationen dazu gibt es bei der IT-Rechts-Kanzlei München im Artikel „Redaktionelle Werbung – Ein Gebot der Trennung„.

Fazit: Linkverkauf-Anfragen können getrost mit dem Löschen-Button oder der Archivierungs-Funktion beantwortet werden – außer der Linkkäufer lässt sich auf einen sogenannten „nofollow“-Link ein (was in den meisten Fällen nicht passiert – Ausnahme hier sind Avertorials wo dies durchaus üblich ist). Wenn die Suchmaschinen-Positionierung keine Rolle spielt, ist auch der ungekennzeichnete Linkverkauf eine Monetarisierungs-Option. Um dem Gebot nach Trennung von Werbung und redaktionellen Inhalten nachzukommen, sollten verkaufte Links in Deutschland als „Werbung“ gekennzeichnet werden.

Gabriel arbeitet seit 2003 als selbständiger Webentwickler und Berater für Marketing und Suchmaschinenoptimierung. Er ist am einfachsten per E-Mail unter gabriel [ät] suralin.de zu erreichen. Außerdem freut er sich über Kontaktanfragen auf Twitter und Facebook.

One thought on “Linkverkauf-Anfragen per E-Mail (Kooperations-Anfragen)

  • Naja, so ganz stimmt der Artikel nicht. Wir berteiben selbst seit Jahren einige hundert Portale. Der Linkkauf ist eine Selbstverständlichkeit für uns. In der Regel kaufen wir zw. 80 – 140 Links jeden Monat. Bestraft wurden wir dafür durch Google nie. Auch künftig wird der Linkkauf ein zentrales Thema sein. Absehen kann nur derjenige, der kleine Webseiten hat. Wer im Internet gutes Geld verdienen will, wird auch zukünftig Links kaufen.

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